Donnerstag, September 24, 2009

Stabilisierung der Finanzmärkte

Unter anderem wird ja auf dem Weltfinanzgipfel über Möglichkeiten zur Stabilisierung der Finanzmärkte geredet.
Wäre es nicht einfacher, wenn man das, was z.B. in unserem Grundgesetz zu Eigentum geschrieben steht, ernsthaft durchsetzen würde?
GG, Art. 14, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Eigentum verpflichtet. Wenn nun alle Besitzer einer Bank oder eines anderen Finanzunternehmens - also die Aktionäre gemäß ihrem Anteil - auch an Verlusten des Unternehmens beteiligt würden, konkret mit ihrem Privatvermögen haften würden, dann wüden Sie auch besser aufpassen, wer Vorstand wird, wer in den Aufsichtsrat kommt, und was die tatsächlich tun. Wir hätten jetzt auch keine Notwendigkeit für Hilfen an Banken aus dem Steuersäckel.
Mit dieser direkten Rückkopplung würde man bei allen Aktiengesellschaften automatisch mehr Kontrolle erzeugen.

Es steht aber ja nun so schon seit 60 Jahren in unserem Grundgesetz. Warum gilt das eigentlich offenbar nicht für Leute, die ihr Einkommen im Millionenbereich haben?
Ich sehe echt die Notwendigkeit umfassender Reformen in praktisch allen Bereichen der Umsetzung unseres Grundgesetzes.

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