Samstag, Juli 31, 2010

Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen?

telepolis: Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen

Hm, ich verstehe nicht ganz, wie man zu diesem Urteil kommen kann, angesichts der in § 23 KunstUrhG (1) 3. definierten Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;". Diese Bilder darf also jeder nicht nur aufnehmen, sondern sogar verkaufen. Wenn jetzt (2) "Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird."
Wenn nun diese angenommene Einschränkung des Versammlungsrechts als berechtigtes Interesse des Abgebildeten gilt, dann ist KunstUrhG § 23 (1) 3. irgendwie sinnlos geworden.

Ich will hier gar nicht einseitig pro-Fotografieren/Filmen plädieren. Ich bin ebenfalls sehr starker Gegner von Einschränkung der Grundrechte. Nur finde ich diesen Ansatz an der Stelle verkehrt.
Der Mangel liegt doch nicht im Erstellen des Bildmaterials, sondern darin, dass die Polizei oft instrumentalisiert wird, um der Plutokratie unliebsame Meinungen, die in Demonstrationen ausgedrückt werden, zu unterdrücken.

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